MwSt. – Ort des steuerbaren Umsatzes

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Details zu diesem Katalogartikel

Dieses einfach zu bedienende E-Learning-Modul ist Teil eines erweiterten MwSt.-Kurses und gehört zu einem umfangreichen E-Learning-Portfolio der EU zu den Themen Zoll und Steuern.

Kursbeschreibung

Der Kurs „MwSt. – Ort des steuerbaren Umsatzes“ befasst sich mit der Frage: „An welchem Ort wird der Umsatz besteuert?“
- Der Ort des steuerbaren Umsatzes ist der Ort, an dem der Umsatz besteuert wird. Dabei handelt es sich entweder um das Ursprungsland oder das Bestimmungsland.
- Als Ursprungsland gilt das Land, in dem die Gegenstände erzeugt oder die Dienstleistungen erbracht werden. Wenn das Ursprungslandprinzip anwendbar ist, ist dies das Land, in dem der Umsatz zu besteuern ist.
- Als Bestimmungsland gilt das Land, in das die Gegenstände oder Dienstleistungen geliefert werden. Wenn das Bestimmungslandprinzip anwendbar ist, ist dies das Land, das über die Besteuerungsrechte verfügt.
Um das Potenzial dieses Kurses voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, den Kurs in Ihr eigenes Schulungsprogramm zu integrieren und ein umfassendes Lernprogramm zu entwickeln.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Beamte in EU-Ländern und ganz allgemein an jeden, der ein besonderes Interesse an der Mehrwertsteuer hat und Grundkenntnisse über die Mehrwertsteuerrichtlinie erwerben möchte.

Lernziele
Am Ende dieses Kurses werden Sie in der Lage sein:
 - die verschiedenen Regeln zu beschreiben, die den Ort der Lieferung von Gegenständen regulieren.
 - die beiden Grundregeln und andere Sonderregelungen zu erklären, die den Ort der Erbringung von Dienstleistungen regulieren.
 - die Sonderregelungen, die den Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen reguliert, sowie eine Variation dieser Vorschrift zu bestimmen.
 - die Grundregel zu beschreiben, die den Einfuhrort regelt: der Ort, an dem sich die Gegenstände zu dem Zeitpunkt befinden, wenn sie in die EU eingeführt werden.

Dauer des Kurses

Geschätzte Dauer des Moduls: 40 Minuten.

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